ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma PTH Prüftechnischer Handel GmbH, Vennstraße 52, 46499 Hamminkeln

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der PTH Prüftechnischer
  2. Handel GmbH (nachfolgend PTH GmbH genannt).
  3. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der PTH GmbH.
  4. Entgegenstehende oder von unsere Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  5. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

§ 2  Vertragsschluss, mündliche Zusagen

  1. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich sofern nichts anderes vereinbart ist oder unsere Angebote eine bestimme Annahme­frist enthalten.
  2. Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir einen Auftrag / eine Bestellung schriftlich bestätigen oder die Lieferung / Leistung auf vorherige Bestellung ohne gesonderte Bestätigung ausführen.
  3. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen sind nur gültig wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
  4. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie die AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per Email zugesandt.

§ 3  Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Lieferumfang.
  2. Alle unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Der Kaufpreis ist innerhalb von den angegebenen Zahlungszielen und gegebenenfalls unter Abzug etwaig vereinbartem Skonto, die dem Besteller mit der Auftragsbestätigung oder Rechnung mitgeteilt werden, fällig.
  4. Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten. Entsprechende Fracht- und Verpackungskosten werden separat berechnet.
  5. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Es handelt sich bei Verpackungen jeweils um Verkaufsverpackungen der Verpackungsordnung.
  6. Wir sind berechtigt Preisanpassungen bei Veränderung preisbildender Faktoren vorzunehmen, falls sich in einem Zeitraum von 2 Monaten oder später zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise ändern. Zu diesen preisbildenden Faktoren zählen u.a. Material- und Rohstoffpreise, Kursanstieg ausländischer Währungen sowie Lohn- und Lohnnebenkosten.
  7. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir, unbeschadet sonstiger Rechte, befugt Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

§ 4  Gefahrübergang

  1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Auf seinen Wunsch und seine Kosten sind wir bereit, die Warensendungen gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.
  2. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware durch PTH GmbH auf den Käufer über.

§ 5  Lieferung, Lieferzeit

  1. Von uns genannte Lieferfristen  und Termine sind, soweit nicht verbindlich schriftlich von uns zugesagt, unverbindlich. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. In Fällen höherer Gewalt und ähnlicher Ereignissen, die uns eine Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Art verlängern / verschieben sich die Lieferfristen/-termine entsprechend zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, soweit ihm die Annahme der Lieferung oder Leistung infolge der Verzögerung nicht zuzumuten ist. Wir werden den Kunden von Eintritt solcher Ereignisse, soweit möglich, unverzüglich schriftlich unterrichten.
  3. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen der PTH GmbH. Es bleibt ihr vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
  4. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen des Liefergegenstandes bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.

§ 6  Gewährleistung, Mängelrüge sowie Rückgriff

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Alle Angaben, Übereignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen. Mängelrügen werden insoweit nur bearbeitet und sind nur insoweit wirksam, als dass sie schriftlich unter Beifügung von Nachweisen erfolgen. Die Mängelrüge ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu erheben. Im Falle von versteckten Mängeln ist sie innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware zu erheben.
  2. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 479 Abs.1 BGB und 634a Abs.1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrügen, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – mit einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  8. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen wenn eine Veränderung / Verarbeitung der Ware vom Besteller oder Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung erfolgt ist.

§ 7 Schadenersatz

Soweit gesetzlich zulässig ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an den Schaden stiftenden Ereignissen unmittelbar beteiligter Warenmenge. Dies gilt nicht, wenn wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften.

§ 8  Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet erhaltene Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunden für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung gelieferter Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
  6. Wird von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich USt) zum Wert der anderen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung.

§ 9  Installationen, Inbetriebnahme

  1. Die Installation von uns gelieferter Geräte erfolgt in der Regel durch den Kunden. Sofern eine Installation durch einen von uns beauftragten technischen Kundendienst gewünscht wird, muss hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden, sofern nicht in unserem Angebot festgelegt ist, dass Installation und betriebsfertige Übergabe Bestandteil des Lieferumfangs sind.
  2. Sofern dies als Lieferumfang festgelegt oder gesondert in Auftrag gegeben worden ist, installieren wir oder ein von uns beauftragtes Unternehmen den Liefergegenstand betriebsfertig. Der Kunde kann mögliche Installationsdienstleistungen und ihre Preise von uns vorab erfragen.

§ 10 Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei uns verarbeitet.

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Geltung

  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz/Geschäftssitz zu verklagen.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  4. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. An die Stelle der bzw. der lückenhaften Regelung tritt das, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

PTH Prüftechnischer Handel GmbH
Vennstraße 52
46499 Hamminkeln
Tel +49(0)28 57/90 27 21-0
Fax +49(0)28 57/90 27 21 90

Stand: 01.10.2017

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